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Beratungsfelder

Mit unserer Expertise in den Kernbereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht sowie Öffentliches Recht beraten wir die öffentliche und private Wirtschaft in rechtlichen und steuerlichen Fragen.

Neben der regelmäßigen wiederkehrenden Steuerberatung in Form der Erstellung der Steuererklärungen, der Bescheidprüfung, der Begleitung bei Betriebsprüfungen und der Vertretung bei gerichtlichen- und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sind wir schwerpunktmäßig in der beratenden und gestaltenden Steuerberatung tätig.

Unsere wirtschaftsrechtliche Beratung umfasst insbesondere die Bereiche der Vertragsgestaltung, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Umwandlungsrechts.

Unsere öffentlich-rechtliche Beratung umfasst insbesondere das öffentliche Wirtschaftsrecht, das Bau-, Vergabe- und Beihilferecht sowie das Planungsrecht.

Die fachübergreifende Zusammenarbeit und Projektsteuerung macht die Qualität unserer Arbeit und damit den Mehrwert für unsere Mandanten aus.

 

 

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