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GesundheitswesenDas Gesundheitswesen in Deutschland steht im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Versorgungsauftrag. Die angespannte Lage der Öffentlichen Haushalte, der wachsende Anpassungsbedarf der Kosten- und Leistungsstrukturen - insbesondere nach Einführung der DRGs - der steigende Wettbewerbsdruck, die bestehende Notwendigkeit zur Flexibilisierung der Tarif- und Vergütungssysteme sowie der Zwang, die Organisations- und Leistungsstrukturen an die veränderten Wettbewerbsbedingungen anzugleichen, sind die häufigsten Kriterien, die dazu führen, dass Umstrukturierungs- und Privatisierungsprozesse in Gang gesetzt werden. Wir beraten Krankenhäuser, Medizinische Versorgungseinrichtungen, Träger, Verbände, Rehabilitationseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime insbesondere in folgenden Fragen: · Laufende Rechts- und Steuerberatung · Durchführung von Rechtsformwechseln, Fusions- und Kooperationsprojekten · Beratung im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen · Ausgestaltung kooperativer Versorgungsformen (MVZ, integrierte Versorgung, Patienten- · Ausgliederung von Betrieben, Teilbetrieben, Abteilungen und sonstigen Bereichen · Errichtung von Service-Gesellschaften und Einbindung in einen Unternehmensverbund · Optimierung der Besteuerungsvoraussetzungen im Unternehmensverbund durch Begründung · Steueroptimale Trennung gewerblicher und gemeinnütziger Betriebe und Aktivitäten · Gestaltung von Vertragsverhältnissen wie z.B. Chefarztverträge, Nutzungsüberlassungs- · Unterstützung im Rahmen von Betriebsprüfungen · Führung von Abstimmungsverfahren mit der Finanzverwaltung in allen steuerlichen Fragen · Begleitung von Vergabeverfahren, Outsourcinglösungen und Privatisierungen · Erstellung von internen Vergabehandbüchern bzw. -richtlinien · Steuerliche und beihilferechtskonforme Ausgestaltung der Finanzierung öffentlicher Häuser
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