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Öffentlicher Haushalt & BeteiligungenDie Steuer- und Rechtsberatung in allen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen ist eine komplexe Materie, bei der nicht nur rechtliche und steuerliche sondern auch politische Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Die öffentlichen Haushalte stehen vor gewaltigen Umbrüchen. Bund, Länder, Kommunen, Verbände und öffentliche Unternehmen stehen im Spannungsfeld zwischen staatlicher Aufgabenerfüllung und marktwirtschaftlichem Wettbewerb. Einerseits wird ein effizienter Umgang mit knappen Mitteln verlangt und andererseits steigen auch die Ansprüche der Gesellschaft in allen Bereichen unseres Gemeinwesens. Gleichzeitig werden durch europäische Vorgaben z. B. im Steuerrecht sowie im Vergabe- und Beihilferecht immer höhere Anforderungen gestellt. · Beratung in Fragen des Gemeindewirtschaftsrechts · Rechtliche und steuerliche Beratung des Beteiligungscontrollings · Unterstützung bei Ausgliederungen, Umstrukturierungen etc. (z.B. AöR, GmbH) · Begleitung von PPP-Modellen und interkommunalen Kooperationen. · Rekommunalisierung und Privatisierung öffentlicher Aufgaben. · Steueroptimierte und beihilferechtskonforme Ausgestaltung der Finanzierung kommunaler · Rechtssichere Ausgestaltung von Inhouse-Geschäften im Konzern Stadt · Minimierung steuerlicher Belastungen von Kommunen als Anteilseigner · Laufende Steuerberatung von Kommunen und Unterstützung im Rahmen von · Identifizierung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) · Vermeidung/Minimierung von Steuerbelastungen an der Schnittstelle gewerblicher/ · Optimierung der Kapitalertragsteuerbelastung bei BgA · Abgleichung steuerlicher Belange mit NKR und Profit-Center-Strukturen · Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen von BgA-Einlage-Modellen · Optimierung des Vorsteuerabzugs · Führung von Abstimmungsverfahren mit der Finanzverwaltung in allen steuerlichen Fragen
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