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Verkehr

Die ÖPNV-Landschaft in Deutschland ist im Umbruch. Europäische Vorgaben des Beihilfe- und Vergaberechts, aber auch die leeren öffentlichen Kassen setzen Aufgabenträger sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen unter zunehmenden Wettbewerbs- und Kostendruck. Die Gewährleistung einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur ist jedoch ein großer Standort- und Wirtschaftsfaktor. Deshalb gehört der Öffentliche Verkehr zu den wichtigsten Infrastrukturen unserer Gesellschaft.

Wir beraten Aufgabenträger, Verbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen:

·       Betrauung von Verkehrsunternehmen mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

·       Rechtliche Ausgestaltung, Steueroptimierung und vertragliche Umsetzung der
        Verkehrsfinanzierung

·       Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen

·       Gründung und Errichtung von Verkehrsunternehmen

·       Rechtliche und steuerliche Beratung sowie Umsetzung von Umstrukturierungen
        und Veräußerungen

·       Absicherung oder Begründung von Querverbundgestaltungen

·       Umsatzsteuerneutrale Gestaltung von Zuwendungen der öffentlichen Hand

·       Beratung von Verkehrsverbünden bei der Wahrnehmung der Verbundaufgaben, wie
        z. B. Tarif, Vertrieb, Marketing und bei der Gestaltung der Verbundfinanzierung und
        Einnahmenaufteilung

·       Beratung zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Optimierung von Finanzierungsflüssen
        in Verkehrsverbünden

·       Begleitung von Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber und Bieter

·       Beratung und Vertretung in Genehmigungsverfahren und in Genehmigungswettbewerben

·       Rechtssichere Ausgestaltung von Direktvergaben

Infrastruktur

Das reibungslose Funktionieren der Basisinfrastruktur ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Die Finanzierung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen steht im Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion. Die Planung, Erstellung und Instandhaltung einer Infrastruktur ist im Normalfall die Aufgabe der öffentlichen Hand im Rahmen der Daseinsvorsorge. Hierbei handelt es sich neben den technischen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Verkehrswege, Ver- und Entsorgungseinrichtungen) auch um soziale Infrastruktureinrichtungen (z. B. Bildungs-, Kultur-, Sport-  und Gesundheitseinrichtungen) sowie die Vorhaltung von Einrichtungen zur Gefahrenabwehr und Verwaltung. Welche Infrastruktureinrichtungen durch die öffentliche Hand vorgehalten werden sollen, ist insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben auch eine ordnungs- und gesellschaftspolitische Entscheidung.

Wir beraten Sie in Fragen der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen:

·      Steuerberatung bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben

·      Steueroptimierung der Gesamtsituation von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen

·      Rechtsformwechsel, Ausgliederungen und Umstrukturierungen

·      Konzeption und Begleitung von Kooperationen und Fusionen

·      Begleitung von PPP-Modellen, Privatisierungen, Teilprivatisierungen

·      Outsourcing und Insourcing von Leistungen

·      Entwicklung von steueroptimierten und europarechtskonformen Finanzierungsmodellen

·      Steuerberatung von gemeinnützigen Einrichtungen

·      Beratung in Fragen des Gemeindewirtschafts- und Haushaltsrechts

·      Begleitung von Vergabeverfahren

 

 

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