Abwasserbeseitigung

Zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigung greifen Kommunen sowohl auf öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Organisationsformen zurück. Hier sind Eigen- oder Regiebetriebe und Zusammenschlüsse in Wasser-/Zweckverbänden ebenso anzutreffen wie die Entsorgung durch kommunale oder private Abwasserunternehmen. Wir begleiten Abwasserbetriebe unabhängig von ihrer Organisations- oder Rechtsform in rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

Wir unterstützen Kommunen und Abwasserbetriebe bei der Gestaltung von Organisations- und Kooperationsmodellen sowie deren rechtsicherer Umsetzung. Hierbei werden insbesondere auch die kommunal-, vergabe-, abgaben- und steuerrechtlichen Fragestellungen geprüft und Lösungen entwickelt.

Ein besonderer Schwerpunkt ist in den letzten Jahren die Zukunft der Klärschlammverwertung. Wir haben Abwasserbetriebe bei der Gründung von Gesellschaften mit oder ohne private Beteiligung bei Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb von Klärschlammmonobehandlungsanlagen unterstützt und entwickeln die Entsorgungs- bzw. Verwertungsverträge. Sowohl für kleine als auch große Abwasserbetriebe haben wir die Vergabe langfristiger Verträge für die thermische Verwertung in Klärschlammmonobehandlungsanlagen einschließlich P-Recycling durchgeführt.

  • Laufende Steuer- und Rechtsberatung sowie Klärung steuerlicher Einzelfragen
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Rechtsformwechseln und der Begründung von Kooperationen einschließlich der sich daraus ergebenden tariflichen, personalvertretungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Folgen
  • Beratung in Fragen des Gemeindewirtschafts-, Wettbewerbs-, Vergabe- und EU-Beihilfenrechts
  • Beratung von Kommunen und Abwasserbetrieben bei vergabefreien Kooperationen und der Vergabe von Betriebsführungs- und Betreiberverträgen
  • Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
  • Baurechtliche Beratung und Prozessvertretung
  • Arbeits- und personalrechtliche Beratung und Vertretung
  • Beratung in kommunalabgabenrechtlichen Fragestellungen
  • Satzungsgestaltung sowie Gebühren- und Entgeltgestaltung
  • Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Führung von Abstimmungsverfahren mit der Finanzverwaltung in allen steuerlichen Fragen