Aktuelles
| Steuerrecht und -beratung
Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen
Mit Urteilen vom 01.12.2010 - XI R 46/08, vom 24.06.2020 - V R 21/19 und vom 24.03.2021 - V R 1/19 hat der BFH Feststellungen zur Auslegung des Artikels 132 Abs. 1 Buchstabe g MwStSystRL getroffen. Diese beziehen sich auf bestimmte, eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Umsätze. Mit dem nun vorliegenden Schreiben des BMF vom 14.02.2023 werden die Anwendungsgrundsätze der nationalen Vorschrift des § 4 Nr. 18 UStG im Umsatzsteueranwendungserlass konkretisiert.
| Steuerrecht und -beratung
Muss der Wasserpreis wegen höherer Gewerbesteuerbelastungen erhöht werden?
Mit Urteilen vom 12.01.2017 - IV R 55/11 und vom 14.06.2018 - III R 35/15 hat der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchstabe a, d, e und f GewStG bestätigt. Die gegen die BFH-Entscheidung vom 14.06.2018 eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 05.09.2021 - 1 BvR 2150/18 nicht zur Entscheidung angenommen.
Mehr Muss der Wasserpreis wegen höherer Gewerbesteuerbelastungen erhöht werden?
| Steuerrecht und -beratung
§ 2b UStG: Temporäre Billigkeitsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG
Kurz vor Auslaufen der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG wurde diese mit dem Jahressteuergesetz 2022 nochmals um zwei Jahre, d.h. bis zum 31.12.2024, verlängert (Newsletter 17/2022). Erklären jPdöR nicht aktiv gegenüber der Finanzverwaltung, dass sie die ursprünglich abgegebene Optionserklärung (§ 27 Abs. 22 UStG) zurückziehen möchten, gelten sie bis zum Ende der Übergangsfrist lediglich im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art als Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuer.
Mehr § 2b UStG: Temporäre Billigkeitsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG