Bau- und Immobilienrecht

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Bauvertrags-, Architekten- und Ingenieurrechts, im Vergaberecht, im öffentlichen Baurecht sowie bei Immobilientransaktionen.

Von den Vertragsverhandlungen und der Vertragsgestaltung über die Herstellung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung begleiten wir Bauvorhaben während des gesamten Planungs- und Bauprozesses bis zur Abwicklung der Gewährleistungsansprüche. Wir sind mit den Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung von öffentlichen Bauaufträgen und allen anderen für die öffentliche Hand geltenden Vorschriften vertraut.

Ein Schwerpunkt unserer Beratung ist die baubegleitende juristische Projektbetreuung von Bauvorhaben. Dabei beraten wir Sie bei Fragen des Nachtragsmanagements, bei gestörten Bauabläufen sowie der Mängelfeststellung und -beseitigung, im Fall der Insolvenz einer Vertragspartei oder allen anderen im Rahmen der Bauabwicklungen auftauchenden Fragen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken jeder Art und Größe sowie der Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Wir stehen unseren Mandanten bei allen Verhandlungen zur Seite.

  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Gestaltung von Architektenverträgen
  • Urheberrecht
  • Privates und öffentliches Baurecht
  • Gestaltung von Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Totalübernehmer- und ÖPP/PPP-Verträgen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsmanagement
  • Nachtragsmanagement für öffentliche Auftraggeber
  • Immobilienwirtschaftsrecht
  • Projektentwicklung und Anlagenbau
  • Immobilientransaktionen
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
  • WEG-Recht
  • Maklerrecht
  • Schulungen und Inhouseseminare zum Bau- und Architektenrecht

Ihre Ansprechpartner*innen