Bau- und Immobilienwirtschaft

Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber und private Investoren bei der Strukturierung, Planung und Ausführung von Immobilienprojekten sowohl in Fragen des Bauplanungs- und Vergaberechts, als auch in Fragen des privaten Baurechts – nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei in der Bauphase auftretenden rechtlichen Problemen.

Auch bei einem Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grundstücken jeder Art und Größe, Immobilienprojekten sowie der Verwaltung und Vermietung von Immobilien beraten wir sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Investoren. Wir stehen unseren Mandanten bei allen Verhandlungen zur Seite.

  • Gestaltung sowie Vergabe von (Multi-)Projektmanagement- und Projektsteuerungs-, Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Gestaltung von Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Totalübernehmer- und ÖPP/PPP-Verträgen
  • Gestaltung von Bauträger- oder Bauverträgen
  • Rechtliche und steuerliche Begleitung von Immobilientransaktionen
  • Prüfung und Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitverzögerungsnachträgen
  • Anwaltliche Vertretung in Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts
  • Rechtliche und steuerliche Begleitung der Konzeption und Finanzierung von Infrastrukturprojekten, Erschließungsmaßnahmen und städtebaulichen Verträgen
  • Begleitung von Bebauungsplanverfahren, Planfeststellungsverfahren sowie Baugenehmigungsverfahren