Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten die unter gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Aspekten passenden Zielstrukturen und setzen diese um.

Dazu gehören die steuerliche Konzeption und Abstimmungsprozesse mit Gremien und Behörden genauso, wie die gesellschaftsrechtliche und arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Begleitung der Umsetzung. Bei der Errichtung öffentlicher Unternehmen kennen wir die kommunalwirtschaftsrechtlichen und öffentlichen Anforderungen und begleiten Sie durch die politischen Abstimmungsprozesse.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen sowie Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn dabei öffentlich-rechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, unterstützen wir unsere Mandanten auch hier mit hoher Sachkunde, für die nicht zuletzt unsere auf das öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwält*innen zur Verfügung stehen.

  • Gründung und Restrukturierung von Unternehmen
  • Rechtsformvergleiche und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Organisations- und Rechtsformen
  • Umstrukturierung und Rekommunalisierung von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen
  • Gesellschaftsrechtliche Konzeptionierung, Vertragsgestaltung und Umsetzung
  • Kooperationsmodelle mit öffentlichen und privaten Trägern
  • Konzeptionierung von Tarif- und Mitbestimmungsstrukturen und Begleitung der arbeitsrechtlichen Umsetzung auf betrieblicher Ebene
  • Gestaltung von Geschäftsführer-Dienstverträgen
  • Vertragsgestaltung
  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen
  • Schulungen und Inhouseseminare für Aufsichtsräte
  • Corporate Governance Schulungen

Ihre Ansprechpartner*innen