Arbeitsrecht

Den Überblick behalten – das ist eine der zentralen Aufgaben sowohl im personalrechtlichen Tagesgeschäft, als auch bei der arbeitsrechtlichen Konzeption und Begleitung von Restrukturierungen. Wir sind Ihr verlässlicher Partner sowohl in der außergerichtlichen (Dauer-) Beratung als auch in der Prozessvertretung bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Unternehmen beraten wir bei der Erstellung von betrieblichen Regelungen sowie unternehmensspezifischen Tarifverträgen und vertreten sie bei den diesbezüglichen Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften. Führungskräfte und Geschäftsführer profitieren sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Beendigung der Anstellung von unserer Branchenkenntnis und Erfahrung.

Betriebsübergänge, betriebliche Restrukturierungen, Ausgliederungen und Unternehmensfusionen begleiten wir von der arbeitsrechtlichen Due Diligence und der arbeitsrechtlichen Konzeption der Zielstrukturen über die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan bis zur operativen Umsetzung der erforderlichen Einzelmaßnahmen.

  • Arbeitsrechtliche Dauerberatung und Prozessvertretung von Arbeitgebern und Vorbereitung von Personalmaßnahmen
  • Individuelle Beratung und ggf. gerichtliche Vertretung von Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen
  • Gestaltung von standardisierten Arbeitsvertragswerken und individuellen vertraglichen Lösungen und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträgen, insbesondere für Unternehmen in öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft
  • Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen, insbesondere Betreuung von Einigungsstellenverfahren
  • Begleitung von Restrukturierungen, Personalüberleitungen und Betriebsübergängen einschließlich Fragen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und der Kirchen (VBL/ZVK)
  • Personalgestellungen/Arbeitnehmerüberlassungen und sonstige Formen des Fremdpersonaleinsatzes
  • Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht, Verhandlung unternehmensspezifischer Tarifverträge,
  • Beratung und Vertretung von Arbeitgebern bei Fragen der Betriebliche Altersvorsorge, arbeitsgerichtliche Vertretung in Verfahren gem. § 16 BetrAVG (Anpassungsprüfung)
  • Schulungen und Inhouseseminare

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