Öffentliches Wirtschaftsrecht

Wir sind eine der führenden Kanzleien in der rechtlichen und steuerlichen Beratung von Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand. Dieses erfordert, dass wir uns mit verwaltungs-, kommunal- und gemeindewirtschaftsrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen müssen.

Unsere Mandanten sind zudem in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig. Bestimmte Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die Energieversorgung, des Verkehrs, des Gesundheitswesens, der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind speziellen Regulierungen unterworfen. Daher sind auch branchenspezifische Spezialkenntnisse und die Kenntnis der besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Im Bedarfsfall können wir weitere Spezialist*innen hinzuziehen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei nicht nur auf das öffentliche Wirtschaftsrecht im engeren Sinn wie das Vergabe-, EU-Beihilfen- und Verwaltungsrecht. Auch alle Gebiete, mit denen Unternehmen und die öffentliche Hand in Kontakt treten können, zählen zu unseren Kernkompetenzen.

  • Abfallrecht
  • Abwasserrecht
  • Altlastenrecht
  • Energierecht
  • Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht
  • Fachplanungsrecht
  • Gebührenrecht
  • Haushaltsrecht
  • Kartellrecht
  • Kommunalrecht
  • Kommunalabgabenrecht
  • Krankenhausrecht
  • Medizinrecht
  • Naturschutzrecht
  • Personenbeförderungsrecht (ÖPNV / SPNV)
  • Planfeststellungsrecht
  • Raumordnungsrecht
  • Städtebaurecht
  • Umweltrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsprozessrecht
  • Wasserrecht
  • Wasserverbandsrechts
  • Wettbewerbsrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zweckverbandsrecht

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