Öffentliche Körperschaften

Die Steuer- und Rechtsberatung in allen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand ist eine komplexe Materie, bei der nicht nur rechtliche und steuerliche, sondern auch politische Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen.

Wir beraten Landeseinrichtungen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Regie- und Eigenbetriebe, Verbände sowie öffentliche und private Unternehmen.

  • Laufende Steuer- und Rechtsberatung sowie Klärung steuerlicher Einzelfragen
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Rechtsformwechseln und der Begründung von Kooperationen einschließlich der sich daraus ergebenden tariflichen, personalvertretungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Folgen
  • Beratung in Fragen des Gemeindewirtschafts-, Wettbewerbs-, Vergabe- und EU-Beihilfenrechts
  • Steuerliche Optimierungen zwischen hoheitlichen Aufgaben und unternehmerischen Betätigungen
  • Begleitung von PPP-Modellen, Privatisierung oder Rekommunalisierung öffentlicher Aufgaben
  • Arbeits- und personalrechtliche Beratung und Vertretung, insbesondere bei der Begleitung von Ausgliederungen
  • Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
  • Erstellung interner Vergabehandbücher bzw. –richtlinien
  • Baurechtliche Beratung und Prozessvertretung
  • Beihilferechtskonforme Ausgestaltung der Finanzierung kommunaler Aufgaben
  • Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen
  • Abstimmungsverfahren mit der Finanzverwaltung und finanzgerichtliche Vertretung