Aktuelles
| Arbeitsrecht
§18a TVöD (VKA) - Steuervorteile im alternativen Entgeltanreizsystem nutzen
Die leistungsorientierte Vergütung gem. § 18 TVÖD (VKA) pflegte in der betrieblichen Praxis bisher oft ein Schattendasein. Umsetzungshürden hinsichtlich der erforderlichen Leistungsdifferenzierung führten oft dazu, dass auf betrieblicher Ebene keine Einigung über die Verteilungsmodalitäten erzielt werden konnte. Häufig wurden Zahlungen daher nur nach dem „Gießkannenprinzip“ geleistet. Im Rahmen der Tarifrunde 2020 öffneten die Tarifparteien mit dem § 18a TVöD (VKA) den TVöD (VKA) für alternativen Entgeltanreizsysteme, die u. a. auch Sonderzahlungen aus dem Budget des § 18 Abs. 3 TVöD (VKA) ermöglichen. Dies eröffnet aktuell insbesondere im Zusammenhang mit steuerfreien Corona-Prämien interessante Gestaltungsoptionen.
Mehr §18a TVöD (VKA) - Steuervorteile im alternativen Entgeltanreizsystem nutzen
| Steuerrecht und -beratung
Kippt der EuGH die umsatzsteuerliche Organschaft? Schlussanträge der Generalanwältin
Bereits in den letzten Jahren hat sich der EuGH mehrfach mit den deutschen Organschaftsregelungen befassen müssen. Hieraus resultierte, dass u.a. auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können (EuGH-Urteil vom 15.04.2021 – C-868/19) und das die enge Auslegung durch den BFH (Urteile vom 02.12.2015 – V R 25/13 und vom 03.12.2015 – V R 36/13) und das BMF (Abschnitt 2.8 Abs. 5a UStAE) nicht gemeinschaftsrechtskonform sind.
Mehr Kippt der EuGH die umsatzsteuerliche Organschaft? Schlussanträge der Generalanwältin
| Arbeitsrecht
Unentgeltliche Abgabe von Ladestrom für Elektrofahrzeuge an Beschäftigte
Im Zuge der Energiewende wird verstärkt auf die Elektromobilität gesetzt. Unternehmen nutzen zunehmend die Möglichkeit diesbezüglicher Förderungen und richten Ladestationen auf dem Betriebsgelände ein. Dabei wird nicht selten die Überlegung eine Rolle spielen, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Elektrofahrzeug während der Arbeitszeit an einer Ladestation des Unternehmens zu laden.
Mehr Unentgeltliche Abgabe von Ladestrom für Elektrofahrzeuge an Beschäftigte