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Steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern BFH-Urteil vom 15.07.2021 – IV R 36/18
Mit § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG werden unentgeltliche Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Bereich von Mitunternehmerschaften steuerlich dahingehend begünstigt, dass diese mit dem Buchwert zu bewerten und keine stillen Reserven aufzudecken sind.
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