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Einführung der Istversteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden neben den in der einschlägigen Literatur vielfach besprochenen Neuregelungen auch eine Gesetzesänderung vorgenommen, die für juristische Personen des öffentlichen Rechts vielfach zu Erleichterungen führen kann. Nach Aufforderung durch den Bundesrat hat der Finanzausschuss des Bundestages in seiner Beschlussempfehlung vom 30.11.2022 die Einführung eines § 20 Satz 1 Nr. 4 UStG eingeführt.
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