Aktuelles
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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Emissionszertifikaten – BMF-Schreiben vom 05.09.2023
Das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, verabschiedet am 24. Oktober 2022, brachte eine bedeutende Neufassung des § 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG mit sich. Ziel dieser Änderung war es, die Steuerschuldnerschaft bei der Übertragung von Emissionszertifikaten, die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt sind, zu klären. Ab dem 1. Januar 2023 traten die Neuregelungen in Kraft.
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BFH – Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen (Beschluss vom 17.08.2023, Az.: V R 7/23)
Im Verfahren V R 7/23 hatte der BFH über die Frage der Aufteilung von Vermietungsleistungen zu entscheiden. Während die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden nach § 4 Nr. 12 Satz 1 a) UStG umsatzsteuerbefreit ist, gilt dies nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht für sog. Betriebsvorrichtungen. Wenn Grundstücke mitsamt Betriebsvorrichtungen überlassen werden, liegt eine sog. gemischte Vermietung vor. Nach früherer Rspr. des BFH (Urteil vom 28.5.1998 – V R 19/96) bestand bei einer derartigen Überlassung ein Aufteilungsgebot zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung und steuerpflichtiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen.
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BFH – Zusammenfassung von BgA wegen Gleichartigkeit (Urteil vom 15.03.2023, I R 49/20)
Im Verfahren I R 49/20 hatte der BFH zu den Grundsätzen der Zusammenfassung verschiedener, jeweils einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) begründenden, Tätigkeiten zu einem zusammengefassten BgA bzw. der Erfassung in jeweils getrennten BgA zu entscheiden. Im Fokus stand die Frage, ob das Ergebnis aus dem Betrieb eines Verkaufsstandes für Glühwein, Kinderpunsch, Jägertee und Speckbroten auf einem Weihnachtsmarkt („Glühweinstand“) mit dem Ergebnis eines bestehenden BgA Kurbetrieb zusammenzufassen sei.
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