Aktuelles
| Arbeitsrecht
Vorsicht bei der Inbezugnahme des TVöD - Betriebliche Altersversorgung kann teuer werden!
Kindertagesstätten, Jugendverbände und andere private Träger der freien Wohlfahrtspflege refinanzieren ihre Personalkosten maßgeblich aus Zuschüssen der öffentlichen Hand. Für deren Bemessung ist in der Regel eine Vergütung nach dem TVöD maßgeblich. In der Praxis werden von Arbeitgebern daher häufig unreflektiert Musterarbeitsverträge des öffentlichen Dienstes verwendet, die nicht nur hinsichtlich der Vergütung, sondern insgesamt auf den TVöD und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge verweisen. Dies birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken. Insbesondere können Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine ggf. nicht refinanzierte betriebliche Altersversorgung entstehen.
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| Arbeitsrecht
KI-Verordnung: Arbeitsrecht & Künstliche Intelligenz
Die Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist kaum aufzuhalten. Nahezu täglich erscheinen neue Systeme auf dem Markt und verändern Alltag und Arbeitswelt. Sogar Microsoft Office enthält inzwischen KI unterstützte Systeme wie etwa das Werkzeug „Vorgeschlagene Antworten“ mit dem Benutzer bei eingehenden E-Mails eine passende Antwort auswählen können. Bei der Benutzung verwendet Outlook ein Modell des maschinellen Lernens, um die Genauigkeit der Vorschläge laufend zu verbessern.
| Arbeitsrecht
BAG zu Beweiswert von AU-Bescheinigungen nach Kündigungen
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der „gelbe Schein“ ist außerhalb juristischer Fachkreise wohl allen Berufstätigen ein Begriff. Im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit dient dieses Attest zum Beweis und damit zur Sicherung ihrer Lohnfortzahlungen. Nicht selten ergeben sich in der Praxis für Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit einer AU-Bescheinigung.
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